Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernen (Unfallflucht, Fahrerflucht), droht Ihnen nicht nur ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern Sie gehen neben einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe auch das Risiko ein, dass Ihre Kaskoversicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung Sie wegen der dem Unfallgegner erstatteten Kosten in Anspruch nimmt. Ganz wichtig deshalb: lassen Sie sich von einem auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt verteidigen und machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei ohne vorherige Akteneinsicht!